Wohnungsabnahme und Wohnungsübergabe: 6 Dinge, die Sie wissen müssen (2024).

Wohnungsabnahme und Wohnungsübergabe: 6 Dinge, die Sie wissen müssen (2024).

Geschrieben von

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Hubert Haas

Hubert Haas

Lilia Pitz

Lilia Pitz

Aktualisiert

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04.06.2024

04.06.2024

Geschrieben von führenden Hausverwaltern

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Hubert Haas

Leiter Hausverwaltung

Buena Berlin

Erfahrener Immobilienverwalter in Berlin mit über 20 Jahren Erfahrung.

Lilia Pitz

Leiterin Hausverwaltung

Buena Köln

Erfahrene Immobilienverwalterin in Köln mit über 7 Jahren Erfahrung.

Egal ob zu Beginn oder als letzten Schritt innerhalb eines Mietverhältnisses, die Abnahme bzw. Übergabe einer Wohnung beinhaltet eine Vielzahl an Punkten, welche beachtet werden müssen, um langfristig abgesichert zu sein und einen finanziellen Schaden so gering wie möglich zu halten. Um daher einen bestmöglichen Ablauf zu ermöglichen, finden Sie in diesem Artikel alle wichtigen Informationen, die es zum Thema Wohnungsabnahme und -übergabe zu wissen gibt!

  1. Grundlegende Informationen

Bei der Übergabe einer Wohnung, sowohl beim Bezug als auch beim Auszug, ist der Austausch zwischen Mieter und Vermieter oder dessen Vertretung, in Form einer Verwaltung, entscheidend. Eine sorgfältige Durchführung kann maßgeblich beeinflussen, ob Mieter ihre Kaution vollständig zurückerhalten oder Vermieter auf Kosten sitzen bleiben. Es wird dringend empfohlen, eine Checkliste zu nutzen und ein detailliertes Protokoll anzufertigen, um alle relevanten Informationen festzuhalten. Die ordnungsgemäße Dokumentation des Wohn Zustands bei der Abnahme und Übergabe, die auch durch Bevollmächtigte erfolgen kann, hilft, spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden und Probleme umgehend zu lösen.

Zusammenfassung

In Deutschland sind Mieter durch das Mietrecht stark geschützt. Vermieter sollten daher vermieterfreundliche, aber gesetzeskonforme Vertragsklauseln nutzen, um ihre Position zu stärken.

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  1. Der passenden Termin

Die Übergabe der Wohnung muss bis zum Ende des Mietvertrages erfolgen. Falls der letzte Tag der Kündigungsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, ist es dem Mieter erlaubt, die Wohnung am darauffolgenden Werktag zurückzugeben.


Zur Übergabe der Wohnung beim Auszug ist es erforderlich, dass der Mieter diese in einem angemessenen Zustand dem Vermieter zurückgibt. Das bedeutet, dass die Wohnung besenrein und je nach Vereinbarung im Mietvertrag, im selben Zustand wie zur damaligen Wohnungsannahme, übergeben werden soll. Deshalb ist es ratsam, sich frühzeitig mit eventuell notwendigen Schönheitsreparaturen auseinanderzusetzen. Ein vorher vereinbarter Vorabnahmetermin kann hier hilfreich sein, um gemeinsam und ohne Zeitdruck zu ermitteln, welche Reparaturen notwendig sind. Zu beachten ist, dass Mängel oder Beschädigungen bei künstlicher Beleuchtung manchmal schwer zu erkennen sind oder weniger schwerwiegend erscheinen.

"Führen Sie die Wohnungsübergabe lieber tagsüber durch, um alle möglichen Problemstellen direkt zu finden und individuell einschätzen zu können."

Hubert Haas

Buena Hausverwalter

Zusammenfassung

Bei Beendigung des Mietverhältnisses muss die Wohnung in angemessenem Zustand zurückgegeben werden, wobei bei Fristende auf einem Wochenende oder Feiertag der nächste Werktag gilt. Es empfiehlt sich, Schönheitsreparaturen frühzeitig zu planen und eine Vorabnahme zu vereinbaren, um Mängel bei Tageslicht besser identifizieren zu können.

  1. Ablauf der Wohnungsübergabe (+Protokoll)

In der Regel erfolgt die Übergabe der Wohnung kurz bevor die Mietdauer endet. Zu diesem Zeitpunkt sollte der Mieter die Wohnung schon vollständig leergeräumt, bei Bedarf renoviert und gründlich gereinigt haben. Dies ermöglicht es dem Vermieter, eventuelle Schäden leicht zu identifizieren. Üblicherweise findet zeitgleich mit der Wohnung auch die Schlüsselübergabe statt. Eine nachträgliche Korrektur von Mängeln durch den ausziehenden Mieter ist somit ausgeschlossen. Kosten für die Entsorgung oder für Handwerkerleistungen können dem Mieter daher nachträglich berechnet werden.


Vermieter müssen die Wohnung bei der Übergabe sorgfältig prüfen. Sollten sie einen Schaden übersehen und die Übergabe ist schon erfolgt, muss der Vermieter meist für die Reparatur aufkommen. Hat der Mieter allerdings Mängel absichtlich verborgen oder nicht erwähnt, kann der Eigentümer die Reparatur des Schadens später einfordern.


Des Weiteren empfiehlt es sich, ein Wohnungsübergabeprotokoll anzufertigen. Dieses dient als Vorsichtsmaßnahme, um potenzielle Konflikte zu vermeiden und muss von beiden Seiten, also vom Mieter als auch vom Vermieter, unterzeichnet werden. Es ist daher wichtig, dass der Mieter, wenn möglich, persönlich bei der Übergabe der Wohnung anwesend ist. Auch wenn kein gesetzlich vorgegebener Aufbau eines Übergabeprotokoll existiert, sollten diese Punkte Bestandteil davon sein:

  • Anschrift der Wohnung

  • Datum und Uhrzeit der Übergabe

  • Datum des Ein- bzw. Auszugs oder Datum der letzten Renovierung

  • Name und Adresse des Mieters (+ ggf. Name und Adresse der bevollmächtigten Person)

  • Name und Adresse des Vermieters (+ ggf. Name und Adresse der bevollmächtigten Person)

  • ggf. Name und Adresse von Zeugen

  • aktuelle Zählerstände (Wasser, Strom, Heizung)

  • Art und Anzahl der übergebenen Schlüssel

  • allgemeiner Zustand der Wohnung und der Mietsache

  • Auflistung der Mängel und Schäden

Zusammenfassung

Bei der Wohnungsübergabe sollte der Mieter die Wohnung (renoviert,) leer und gereinigt übergeben, um es dem Vermieter zu ermöglichen, Schäden leicht zu identifizieren. Es wird empfohlen, ein von beiden Seiten unterzeichnetes Wohnungsübergabeprotokoll anzufertigen, um potenzielle Konflikte zu vermeiden.

  1. So unterstützt die Hausverwaltung

Vermieter:innen haben die Möglichkeit, sich von der Mietverwaltung bei der Übergabe der Wohnung vertreten zu lassen, sollten diese selbst nicht persönlich zugegen sein können. Die Mietverwaltung spielt zudem eine wichtige Rolle bei der Sicherung von Beweisen. Es ist daher vorteilhaft, ein Mitglied der Hausverwaltung vor Ort als Zeugen dabei zu haben. Dies gewährleistet, dass bei der Übergabe des Mietobjekts alle relevanten Punkte beachtet werden, eine neutrale Partei anwesend ist, Beweise festgehalten werden und potenzielle Konflikte vermieden werden.


In der Regel liegt es in der Verantwortung der Mieter, den Vermieter rechtzeitig über ihren Auszug und den damit verbundenen Übergabetermin in Kenntnis zu setzen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit für Vermieter, den Mietern einen Termin vorzuschlagen. Die Organisation dieses Prozesses kann auch durch die Hausverwaltung erfolgen, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten rechtzeitig informiert werden und ein gemeinsamer Terminwunsch schnell ermittelt werden kann.


Wenn Mieter:innen mit Zustimmung der Vermieter:innen Änderungen an der Mietimmobilie vornehmen, ist es ratsam, diese Absprachen auch der Mietverwaltung mitzuteilen. Diese kann beim Auszug kontrollieren, ob die Modifikationen wie besprochen umgesetzt wurden und ob der Prozess ordnungsgemäß verlief. Dabei kann die Mietverwaltung als unparteiischer Dritter fungieren. Ihre Beteiligung ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert, um mögliche Konflikte zu vermeiden und einen reibungslosen Übergang beim Ein- oder Auszug zu gewährleisten.

"Sollten Sie Unterstützung bei einem dieser Prozesse benötigen, melden Sie sich gerne bei unseren Experten von Buena!"

Hubert Haas

Buena Hausverwalter

Zusammenfassung

Bei der Wohnungsübergabe sollte der Mieter die Wohnung (renoviert,) leer und gereinigt übergeben, um es dem Vermieter zu ermöglichen, Schäden leicht zu identifizieren. Es wird empfohlen, ein von beiden Seiten unterzeichnetes Wohnungsübergabeprotokoll anzufertigen, um potenzielle Konflikte zu vermeiden.

  1. Wohnungsübergabe: Welcher Zustand ist notwendig?

Um mögliche Streitigkeiten zwischen den Parteien zu verhindern, ist es wichtig, die Wohnung in einem angemessenen Zustand zu übergeben. Das heißt, sie muss "besenrein" sein. Es ist nicht erforderlich, dass der Mieter die Wohnung gründlich reinigt. Jedoch sollten keine Spinnweben vorhanden sein, die Böden müssen gesaugt oder gefegt werden, WC und Herd sollten hygienisch einwandfrei sein und die Fenster müssen lediglich grob geputzt werden.


Bei der Rückgabe der Wohnung muss der Vermieter alltägliche Abnutzungserscheinungen akzeptieren. Dazu zählen Kratzer am Boden oder Verfärbungen auf Fliesen und in den Fugen, die nicht als Mängel gelten und vom Mieter nicht behoben werden müssen. Es gilt das BGB § 538 “Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Verbrauch”: “Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.”


Der Mieter ist nur dann zu Klein- und Schönheitsreparaturen verpflichtet, wenn der Mietvertrag entsprechende gültige Vereinbarungen enthält. Bei der Wohnungsübergabe oder beim Vorabnahmetermin muss klar zwischen normalen Gebrauchsspuren und echten Schäden, die vom Mieter verursacht wurden, unterschieden werden. Letztere muss der Mieter aus seiner hinterlegten Kaution begleichen.


Zu den Schäden gehören beispielsweise ein beschädigtes Waschbecken, eine zerbrochene Diele oder erheblicher Wasserschaden am Laminat. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Vermieters zu beweisen, dass diese Mängel nicht aufgrund seiner eigenen Vernachlässigung entstanden sind, sondern dass der Mieter dafür verantwortlich ist.


Eine Verpflichtung zur Renovierung beim Auszug besteht nur, wenn die Wohnung in renoviertem Zustand übernommen wurde. Falls dies nicht zutrifft und der Mieter die Wohnung unrenoviert erhalten hat, ist er nicht zum Renovieren verpflichtet, selbst wenn der Mietvertrag anderes vorsieht. In diesem Fall muss der Mieter jedoch nachweisen, dass die Wohnung bei der Übernahme nicht renoviert war. Falls eine Renovierungspflicht besteht, kann der Mieter die Arbeiten selbst erledigen, wobei die Qualität handwerklich in Ordnung, aber nicht zwangsläufig professionell sein muss. Der Vermieter muss eine solche Eigenleistung akzeptieren.


Falls der Vermieter entscheidet, die Kaution zurückzuhalten, ist es ihm gestattet, dies für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zu tun, um eventuelle Forderungen aus dem Mietvertrag zu überprüfen.

Zusammenfassung

Die Wohnung sollte "besenrein" übergeben werden, wobei alltägliche Abnutzungs- erscheinungen vom Vermieter zu akzeptieren sind. Klein- und Schönheitsreparaturen sind nur erforderlich, wenn sie im Mietvertrag vereinbart wurden. Der Mieter ist nicht zur Renovierung verpflichtet, es sei denn, die Wohnung wurde renoviert übernommen.

  1. Checkliste für eine problemlose Übergabe

Es gibt keine strikten Vorgaben für die Übergabe einer Mietwohnung. Zeit, Dauer und wie die Übergabe stattfindet, können flexibel gehandhabt werden. Es existieren jedoch einige wesentliche Ratschläge für die Wohnungsübergabe, denen ein Mieter folgen sollte, um sicherzugehen, dass alles reibungslos verläuft:

  • Leere und gründlich gereinigte Wohnung übergeben

  • Terminvereinbarung schriftlich festhalten

  • Aktuelle Zählerstände auflisten

  • Alle zugehörigen Schlüssel mitbringen

  • Mängel im Übergabeprotokoll festhalten

  • Kamera zur Dokumentation von Schäden mitnehmen

  1. Finanzen, Zahlungsverkehr und Liquidität (MHV, SEV & WEG)

Vor allem, wenn ein Immobilieneigentümer seine Immobilie auf Kredit erworben hat oder wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen eng strukturierten Wirtschaftsplan hat, ist es ein wichtiger Auftrag des Verwalters, die Finanzen und den Zahlungsverkehr so zu managen, dass ein Haus immer liquide ist und seine Rechnungen bezahlen und die Instandhaltungsrücklage bedienen. Einmal mehr muss ein Verwalter hier sein Können und seine Erfahrung zeigen. Dementsprechend wird eine gute Software sowie funktionierende Prozessabläufe benötigt. In ungewissen Zeiten, wie den heutigen, ist der Verwalter somit eine große Entlastung für den Eigentümer.

Zusammenfassung

Alle Finanzen der Immobilie laufen zur Entlastung des Eigentümers über die Hausverwaltung, dabei liegt die Priorität dabei, den Wert der Immobilie zu erhalten oder sogar zu steigern.

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