Wohnung Vermieten: 6 Dinge, die Sie als Eigentümer wissen sollten..

Wohnung Vermieten: 6 Dinge, die Sie als Eigentümer wissen sollten..

Geschrieben von

Geschrieben von

Hubert Haas

Hubert Haas

Lilia Pitz

Lilia Pitz

Aktualisiert

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01.06.2024

01.06.2024

Geschrieben von führenden Hausverwaltern

Geschrieben von führenden Hausverwaltern

Hubert Haas

Leiter Hausverwaltung

Buena Berlin

Erfahrener Immobilienverwalter in Berlin mit über 20 Jahren Erfahrung.

Lilia Pitz

Leiterin Hausverwaltung

Buena Köln

Erfahrene Immobilienverwalterin in Köln mit über 7 Jahren Erfahrung.

Für viele Eigentümer kommt früher oder später der Moment, ihre Immobilie zu vermieten. Dieser Prozess kann zeitaufwendig sein und verlangt nach sorgfältiger Planung. Besonders für private Vermieter, die noch keine Erfahrung mit der Vermietung haben, gibt es wichtige Punkte zu bedenken. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, stellen wir Ihnen daher mit diesem Artikel hilfreiche Tipps zur Verfügung, welche Sie bei der Auswahl des passenden Mieters berücksichtigen sollten.

  1. Vorbereitungsphase (+Auswahlkriterien)

Es ist ratsam, nach Bekanntwerden eines bevorstehenden Leerstands umgehend mit der Suche nach einem neuen Mieter zu beginnen, um die Wohnung nicht unnötig unbewohnt zu lassen. Sobald die aktuellen Mieter ihre Kündigung eingereicht haben, bietet sich daher die Kündigungsfrist als idealer Zeitraum an, um mit der Mietersuche zu beginnen.

Viele Mieter unterstützen zudem aktiv dabei, schnell einen Nachmieter zu suchen, falls eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrags erwogen wird. Dies ermöglicht häufig die Durchführung einer Wohnungsbesichtigung, auch wenn der aktuelle Mieter noch in den Räumlichkeiten wohnt.


Die Idealvorstellung eines Mieters, der immer pünktlich zahlt, die Wohnung sorgfältig behandelt und sich nahtlos in die Nachbarschaft einfügt, setzt allerdings eine umfassende Prüfung der Interessenten voraus. Dies ist der Schlüssel dafür, dass Vermieter sich vor Zahlungsausfällen und unliebsamen Überraschungen schützen können. Durch die Beachtung einiger grundlegender Regeln bei der Auswahl der Mieter steigen die Chancen, den passenden Mieter für die Immobilie zu gewinnen. Bevor daher mit der Nachmietersuche begonnen wird, sollte im Vorfeld die Zielgruppe klar definiert werden:

  • Welche Zielgruppen sollen als neue Mieter gewonnen werden? (Familien, Alleinstehende, Studierende)

  • An wen richtet sich das Mietangebot? (Familien, Paare, ältere Menschen)

  • Welche sozialen Gruppen fügen sich gut in die bestehende Mietergemeinschaft ein? (Junge Familien, Studierende, Paare mit höherem Einkommen)

  • Über welche Kanäle lässt sich die gewünschte Zielgruppe am effektivsten ansprechen? (Aushänge, Lokalzeitungen, Online-Plattformen)

Zusammenfassung

Es ist wichtig, sofort nach Bekanntwerden eines bevorstehenden Leerstands mit der Suche nach einem neuen Mieter zu beginnen und die Kündigungsfrist der aktuellen Mieter zu nutzen. Eine sorgfältige Prüfung der Mietinteressenten und die Definition der Zielgruppe sind entscheidend, um den idealen Mieter zu finden und sich vor finanziellen Verlusten zu schützen.

2. Wohnungsanzeige erstellen

Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Wohnungsvermittlung liegt in der Gestaltung der Anzeige. Der Fokus liegt dabei darauf, potenzielle Mieter auf die Wohnung aufmerksam zu machen, ihnen wichtige Informationen zu liefern und ihr Interesse für eine Besichtigung zu wecken. Daher ist es entscheidend, sämtliche verfügbaren Informationen bereitzustellen. Je präziser die Anzeige mit den Informationen versehen ist, desto besser werden auch die sich meldenden Mieter zu der Immobilie und den Vorstellungen des Vermieters passen.


Die wichtigsten Angaben sind dabei:

  • Der Grundriss & Wohnfläche

  • Miete, Nebenkosten und Kaution

  • Ausstattung und Merkmale

  • Zustand und Lage der Wohnung

  • Aussagekräftige und hochqualitative Fotos

  • Alle nötigen Informationen des Energieausweises

"Bleiben Sie bei der Beschreibung der Immobilie realistisch und wecken Sie keine falschen Erwartungen! Die Tatsache, dass Ihre Wohnung beispielsweise direkt an einer Straßenbahnlinie liegt, lässt sich schließlich spätestens bei der Besichtigung nicht verheimlichen."

Hubert Haas

Buena Hausverwalter

Zusammenfassung

Erfolgreiche Wohnungsanzeigen machen mit präzisen Informationen und hochqualitativen Fotos auf die Immobilie aufmerksam und passen die Erwartungen der Mieter an die Vorstellungen des Vermieters an. Wichtig ist, dabei realistisch zu bleiben und keine falschen Erwartungen zu wecken.

Erfolgreiche Wohnungsanzeigen machen mit präzisen Informationen und hochqualitativen Fotos auf die Immobilie aufmerksam und passen die Erwartungen der Mieter an die Vorstellungen des Vermieters an. Wichtig ist, dabei realistisch zu bleiben und keine falschen Erwartungen zu wecken.

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  1. Wohnungsanzeige schalten

Um den idealen Mieter zu finden, ist eine gut durchdachte Werbung für die Immobilie entscheidend. Heutzutage gibt es daher zahlreiche Methoden, um auf eine Immobilie aufmerksam zu machen und damit einen passenden Mieter zu gewinnen.


Mögliche Optionen sind dafür:

  • Im Internet (auf Plattformen wie z. B. Immoscout24, Immowelt oder Immonet)

  • Aushänge an öffentlichen Orten z. B. an einer Universität

  • Per Tageszeitung und Anzeigenblatt

  • Aushang im Fenster oder Garten der Immobilie (bietet dem Interessenten direkt einen ersten Eindruck von außen)

  1. Besichtigung richtig organisieren

Die Durchführung von Wohnungsbesichtigungen variiert je nach Anzahl der Bewerber und der bevorzugten Methode des Vermieters. In Gebieten mit hohem Wettbewerb um Mietwohnungen, wo viele Interessenten die Wohnung besichtigen wollen, besteht die Möglichkeit, einige wenige Termine für "Massenbesichtigungen" zu vereinbaren. Dabei können alle Interessenten gleichzeitig die Wohnung besichtigen. Anschließend hinterlassen die Bewerber ihre Unterlagen, einschließlich Selbstauskunft, Gehalts- und Einkommensnachweise und Anschreiben zur späteren Durchsicht. 


Um einen besseren Eindruck der Mietinteressenten zu gewinnen, bietet es sich stattdessen an, nacheinander folgende “Einzelbesichtigungen” zu vereinbaren, um ausreichend Zeit zu haben, die einzelnen Kandidaten kennenzulernen sowie offene Fragen direkt zu klären.

Massenbesichtigung

Einzelbesichtigungen

Vorteil

Nachteil

Es reichen einige wenige Termine aus.

Der Vermieter lernt die Mietinteressenten nur bedingt persönlich kennen.

Der vermieter kann jeden der Bewerber individuell kennenlernen.

Es werden eine größere Menge an Terminen benötigt.

Es ist allerdings wichtig, sich daran zu erinnern, dass bei der Besichtigung nicht nur der Eindruck zählt, den die potenziellen Mieter hinterlassen. Vermieter sollten ebenfalls darauf achten, einen positiven Eindruck zu machen und die Wohnung in bestmöglichen Zustand zu zeigen. Das umfasst unter anderem die Instandsetzung von Garten, Wohnräumen und Keller. Es könnte zudem notwendig sein, gewisse Räume frisch zu streichen oder kleinere Reparaturen vorzunehmen. Oft reicht es aber schon, die Wohnung aufzuräumen und durch zu fegen. Um als Vermieter kompetent zu wirken, ist es zudem wichtig, sich auf die Besichtigungstermine gut vorzubereiten. Das bedeutet, den Energieausweis parat zu haben und umfassend über die Wohnung und das Gebäude informiert zu sein, von der Bausubstanz bis hin zu den laufenden Nebenkosten.

Zusammenfassung

Es gibt sowohl Besichtigungen in Gruppen als auch Einzeltermine. In beiden Fällen sollten sich Vermieter auf die Besichtigungen gut vorbereiten und die Wohnung in bestmöglichem Zustand präsentieren, um einen positiven Eindruck zu hinterlassen.

Es gibt sowohl Besichtigungen in Gruppen als auch Einzeltermine. In beiden Fällen sollten sich Vermieter auf die Besichtigungen gut vorbereiten und die Wohnung in bestmöglichem Zustand präsentieren, um einen positiven Eindruck zu hinterlassen.

  1. Der richtige Mieter: Auswahlkriterien

Nachdem die ersten Besichtigungen stattgefunden haben, wird es im Optimalfall eine Liste potenzieller Interessenten geben. Nun ist es wichtig, die richtigen Mieter auszuwählen. Dabei ist es ratsam, sich nicht nur auf den ersten Eindruck oder das Bauchgefühl zu verlassen. Vor der Unterzeichnung des Mietvertrags sollte daher eine sorgfältige Überprüfung der potenziellen Mieter durchgeführt werden, um Verluste und Probleme zu verhindern.


Mögliche Einflussfaktoren die den entscheidenden Unterschied für den Vermieter machen können lauten:


Fragen:

  • Wie viele Personen werden in der Wohnung leben?

  • Hat der Bewerber Haustiere oder plant er, welche zu bekommen?

  • Spielt der Interessent oder jemand aus dessen Familie ein Musikinstrument? Welche?

  • Aus welchem Grund verlässt der Kandidat seine derzeitige Wohnung?

  • Wie lautet der Name des aktuellen Vermieters oder Vermieterin?

  • Befindet sich ein Konkurs-, Insolvenz- oder Vergleichsverfahren gegen den Interessenten in der Bearbeitung?


Dokumente:

  • Mieterselbstauskunft

  • Gehalts- und Einkommensnachweise der letzten drei Monate

  • Kopie des Personalausweises und Prüfung der Richtigkeit der Meldedaten

  • Bescheinigung der Mietschuldenfreiheit

  • Schufa-Bonitätsauskunft

  • Kreditwürdigkeit vorhanden

  • Haftpflichtversicherung vorhanden

  • Fragebogen zu persönlichen Lebensumständen des Mieters (Familienstand, berufliche Tätigkeit, Wohnadresse)


Sollte neben den Dokumenten und bisherigen Informationen weitere Sicherheiten benötigt werden, kann der Vermieter den Mietinteressenten um eine Bescheinigung des aktuellen Vermieters bitten. Für diese Bescheinigung existieren Vordrucke, die dem Mieter mitgegeben werden können. Darin vermerkt der derzeitige Vermieter, ob der Mieter regelmäßig seine Miete bezahlt und wie er sich innerhalb der Hausgemeinschaft verhält. Der bereits oben genannte Vordruck:

Die Leitung und Organisation der Versammlung sind die Verantwortung des WEG-Verwalters, der gemäß seinen Aufgaben die Veranstaltung leitet.


  1. Anwesenheit und Teilnahmeberechtigung prüfen: Nachdem alle Eigentümer am festgelegten Treffpunkt versammelt sind, prüft der Versammlungsleiter, ob die Teilnehmer zur Eigentümerversammlung berechtigt sind. Der Versammlungsleiter kann der Verwalter oder der Verwaltungsbeirat sein. In einer WEG in Selbstverwaltung übernimmt der interne Verwalter, der aus den Reihen der WEG-Mitglieder ernannt wird, diese Aufgabe. Zudem überprüft der Versammlungsleiter die schriftlichen Vollmachten aller Stellvertreter auf ihre Richtigkeit. Vollmachten sind relevant, wenn ein Eigentümer aufgrund von Krankheit verhindert ist. 


  1. Versammlung eröffnen: Bevor die Eigentümerversammlung beginnt, eröffnet der Versammlungsleiter offiziell die Sitzung, an der alle Eigentümer und ihre Vertreter teilnahmeberechtigt sind.


  1. Leitung der Eigentümerversammlung gemäß Tagesordnung: Basierend auf der Tagesordnung leitet der Versammlungsleiter die Versammlung. Eigentümer können nun ihre Positionen darlegen und mitdiskutieren. Meinungen, Fragen und Anregungen zu den Tagesordnungspunkten und Beschlussvorschlägen sind ausdrücklich erwünscht.


  1. Abstimmung und Bekanntgabe der Ergebnisse: Die Eigentümerversammlung erreicht nun die entscheidende Phase. Der Versammlungsleiter fordert die WEG auf, über die eingereichten Anträge abzustimmen. Danach werden die Ergebnisse verkündet und Beschlüsse gefasst.

  2. Protokollierung der Beschlüsse und Versammlung beenden: Nun muss der Versammlungsleiter ein Protokoll verfassen und alle Entscheidungen in die Beschluss-Sammlung aufnehmen. Das Protokoll wird von der Verwaltung, einem Eigentümer sowie dem Verwaltungsbeirat unterzeichnet und abschließend wird die Eigentümerversammlung offiziell beendet.

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"Das Fehlen der vom Mieter verlangten Dokumente oder Auskünfte, kann Ihnen einen Einblick auf die Qualität der zukünftigen Zusammenarbeit mit dem potentiellen Mieter ermöglichen."

Hubert Haas

Buena Hausverwalter

Zusammenfassung

Nach den ersten Besichtigungen ist die sorgfältige Überprüfung potenzieller Mieter entscheidend, um zukünftige Verluste und Probleme zu vermeiden. Dies umfasst das Einholen von Dokumenten sowie das Stellen gezielter Fragen bezüglich Wohnsituation und persönlichen Umständen.

Nach den ersten Besichtigungen ist die sorgfältige Überprüfung potenzieller Mieter entscheidend, um zukünftige Verluste und Probleme zu vermeiden. Dies umfasst das Einholen von Dokumenten sowie das Stellen gezielter Fragen bezüglich Wohnsituation und persönlichen Umständen.

  1. Welche Auskünfte sind zulässig?

Als Vermieter besteht natürlich das Ziel, möglichst viel über potenzielle Mieter in Erfahrung zu bringen. Allerdings ist es nur gestattet, Fragen zu stellen, die direkt mit dem geplanten Mietverhältnis zusammenhängen. Die Rechtsprechung setzt daher klare Grenzen darüber, welche Fragen an potenzielle Mieter gestellt werden dürfen und welche die legitimen Interessen eines Vermieters überschreiten.


Zulässige Themen:

  • Zum Haushalt gehörende Personen und Tiere

  • Wirtschaftliche Umstände

  • Verdienst

  • Vermögenslage

  • Arbeitsplatz

  • Musikinstrumente


Nicht zulässig Themen:

  • Familienstand wie getrennt lebend, geschieden

  • Schwangerschaft

  • Nationalität

  • Rasse/Hautfarbe

  • Religionszugehörigkeit

  • Familienplanung/Kinderwunsch

  • Grund des Wohnungswechsels

  • Vorstrafen

  • Bestehen einer Rechtsschutzversicherung

  • Rauchgewohnheiten

  • Aufenthaltsgenehmigung

  • Mitgliedschaft im Mieterverein/ einer Partei

  • Krankheit/Behinderung

  • Anzahl der Besuche

  • Hobbies und Musikgeschmack


Diese Themen stehen im Widerspruch zu den im Grundgesetz festgelegten Grundrechten, einschließlich der Persönlichkeitsrechte und den Regeln gegen Diskriminierung.

Als Vermieter besteht natürlich das Ziel, möglichst viel über potenzielle Mieter in Erfahrung zu bringen. Allerdings ist es nur gestattet, Fragen zu stellen, die direkt mit dem geplanten Mietverhältnis zusammenhängen. Die Rechtsprechung setzt daher klare Grenzen darüber, welche Fragen an potenzielle Mieter gestellt werden dürfen und welche die legitimen Interessen eines Vermieters überschreiten.


Zulässige Themen:

  • Zum Haushalt gehörende Personen und Tiere

  • Wirtschaftliche Umstände

  • Verdienst

  • Vermögenslage

  • Arbeitsplatz

  • Musikinstrumente


Nicht zulässig Themen:

  • Familienstand wie getrennt lebend, geschieden

  • Schwangerschaft

  • Nationalität

  • Rasse/Hautfarbe

  • Religionszugehörigkeit

  • Familienplanung/Kinderwunsch

  • Grund des Wohnungswechsels

  • Vorstrafen

  • Bestehen einer Rechtsschutzversicherung

  • Rauchgewohnheiten

  • Aufenthaltsgenehmigung

  • Mitgliedschaft im Mieterverein/ einer Partei

  • Krankheit/Behinderung

  • Anzahl der Besuche

  • Hobbies und Musikgeschmack


Diese Themen stehen im Widerspruch zu den im Grundgesetz festgelegten Grundrechten, einschließlich der Persönlichkeitsrechte und den Regeln gegen Diskriminierung.

  1. Abschließendes Entscheidungsgespräch

Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, ist es ratsam, einen weiteren Termin mit den Wunschkandidaten zu vereinbaren. Es sollte darauf bestanden werden, dass alle potenziellen Mitglieder der Mietpartei an diesem Termin teilnehmen. Dies ermöglicht es, ein umfassendes Bild von den zukünftigen Mietern zu erhalten. Vor dem Abschluss eines Mietvertrages ist es für Vermieter essentiell zu wissen, wer in der Wohnung leben wird. Zudem bietet es allen zukünftigen Mietern die Möglichkeit, vor Vertragsabschluss zu überprüfen, ob die Wohnung den Erwartungen entspricht. Durch dieses Vorgehen können Missverständnisse, spätere Konflikte oder sogar ein vorzeitiger Auszug der Mieter vermieden werden.

"Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt bereits eine Hausverwaltung beauftragt haben, können Sie diese ruhig mit einbeziehen. Langfristig gesehen vereinfacht dies oftmals die Kommunikation zwischen allen Parteien."

Hubert Haas

Buena Hausverwalter

Zusammenfassung

Um eine fundierte Entscheidung zu treffen und spätere Konflikte zu vermeiden, ist es ratsam, einen entscheidenden Termin mit allen zukünftigen Mietern zu vereinbaren, um ein umfassendes Bild zu erhalten und sicherzustellen, dass die Wohnung Ihren Erwartungen entspricht.

  1. Ablauf der Eigentümerversammlung

Die Leitung und Organisation der Versammlung sind die Verantwortung des WEG-Verwalters, der gemäß seinen Aufgaben die Veranstaltung leitet.


  1. Anwesenheit und Teilnahmeberechtigung prüfen: Nachdem alle Eigentümer am festgelegten Treffpunkt versammelt sind, prüft der Versammlungsleiter, ob die Teilnehmer zur Eigentümerversammlung berechtigt sind. Der Versammlungsleiter kann der Verwalter oder der Verwaltungsbeirat sein. In einer WEG in Selbstverwaltung übernimmt der interne Verwalter, der aus den Reihen der WEG-Mitglieder ernannt wird, diese Aufgabe. Zudem überprüft der Versammlungsleiter die schriftlichen Vollmachten aller Stellvertreter auf ihre Richtigkeit. Vollmachten sind relevant, wenn ein Eigentümer aufgrund von Krankheit verhindert ist. 


  1. Versammlung eröffnen: Bevor die Eigentümerversammlung beginnt, eröffnet der Versammlungsleiter offiziell die Sitzung, an der alle Eigentümer und ihre Vertreter teilnahmeberechtigt sind.

  2. Leitung der Eigentümerversammlung gemäß Tagesordnung: Basierend auf der Tagesordnung leitet der Versammlungsleiter die Versammlung. Eigentümer können nun ihre Positionen darlegen und mitdiskutieren. Meinungen, Fragen und Anregungen zu den Tagesordnungspunkten und Beschlussvorschlägen sind ausdrücklich erwünscht.

  3. Abstimmung und Bekanntgabe der Ergebnisse: Die Eigentümerversammlung erreicht nun die entscheidende Phase. Der Versammlungsleiter fordert die WEG auf, über die eingereichten Anträge abzustimmen. Danach werden die Ergebnisse verkündet und Beschlüsse gefasst.

  4. Protokollierung der Beschlüsse und Versammlung beenden: Nun muss der Versammlungsleiter ein Protokoll verfassen und alle Entscheidungen in die Beschluss-Sammlung aufnehmen. Das Protokoll wird von der Verwaltung, einem Eigentümer sowie dem Verwaltungsbeirat unterzeichnet und abschließend wird die Eigentümerversammlung offiziell beendet.

Zusammenfassung

Der WEG-Verwalter leitet und organisiert die Eigentümerversammlung. Er prüft Anwesenheit und Teilnahmeberechtigung, eröffnet die Versammlung, führt gemäß Tagesordnung und dokumentiert Meinungsaustausch, Diskussionen und Beschlüsse im Protokoll.

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